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Hintergrund Informationen zum Thema Rehkitzrettung
Das Problem
- Wenn die Wiesen von den Landwirten gemäht werden sollen, herrscht große Gefahr für Rehkitze, denn die Setzzeit fällt mit der Zeit für die Wiesenmahd oft zusammen.
- Die Rehmutter (Ricke) legt ihr Kitz im hohen Gras ab und sucht es nur zum Säugen auf, um keine Fressfeinde auf den Liegeplatz aufmerksam zu machen. Sie beobachtet ihr Junges oft aus sicherer Entfernung.
- In den ersten etwa zwei bis vier Lebenswochen haben Rehkitze keinen Fluchtinstinkt. Sie sind zudem nahezu geruchlos und ihr geflecktes Fell bietet eine hervorragende Tarnung im hohen Gras. Das regungslose Verharren schützt sie effektiv vor Raubtieren, die sich hauptsächlich auf ihren Geruchs- und Sehsinn verlassen.
- Dieser natürlich Schutzmechanismus wird den Kitzen jedoch bei landwirtschaftlichen Mäh-und Erntearbeiten zum Verhängnis. Da sie nicht vor dem herannahenden Mähwerk flüchten, werden sie oft nicht rechtzeitig gesehen und getötet oder schwer verletzt.
Um Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die oft in Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jägern und Tierschützern erfolgt.
Absuchen der Flächen
- Die Wiesen werden kurz vor der Mahd systematisch abgesucht, hierbei kommen Drohnen mit Wärmebildkameras in den frühen Morgenstunden zum Einsatz, da die Kitze dann als deutliche Wärmepunkte im kühlen Gras sichtbar sind.
- Dies hat sich bislang als zuverlässigste Methode erwiesen.
Vergrämung
- Am Abend vor dem Mähen können akustische oder optische Wildretter (z.B.lange Stäbe mit Tüten oder Flatterbändern oder sogenannte „Rehkitzretter“, die in unregelmäßigen Abständen laute Signale abgeben)aufgestellt werden, um die Muttertiere dazu zu bringen, ihre Kitze aus der Gefahrenzone zu führen. Zusätzliches Durchlaufen, um den menschlichen Geruch in der Wiese zu hinterlassen, hat sich auch als effektiv erwiesen.
Rechtliches
- Landwirte haben eine rechtliche Verpflichtung, beim Mähen alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren zu ergreifen, da das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund, und das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden nach dem Tierschutzgesetz (§17 Tierschutzgesetz) strafbar ist. Dazu gehören unter anderem die vorherige Suche nach Jungtieren, der Einsatz von Wildrettern und die Anwendung geeigneter Mähmethoden wie dem Mähen von innen nach außen sowie die Anpassung der Geschwindigkeit und Schnitthöhe. Eine rechtzeitige Information des Jagdpächters ist ebenfalls obligatorisch, um die Jungwildrettung zu koordinieren.
Gesetzliche Verpflichtung und Schutzmaßnahmen
- Schutz von Wirbeltieren: Landwirte sind rechtlich verpflichtet das Töten von Wirbeltieren wie Rehkitzen bei der Mahd zu verhindern.
- Hegepflicht des Jagdpächters: Der Landwirt sollte den Jagdpächter rechtzeitig informieren, da dieser eine gesetzliche Hegepflicht hat. Der Jagdpächter kann dann Unterstützung bei der Vergrämung oder Absuche der Flächen leisten.
- Sorgfaltspflicht: Der Landwirt hat eine sogenannte „Garantenstellung aus Ingerenz“ und muss daher proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr für die Tiere zu minimieren.
